Allgemeine Teilnahme- und Nutzungsbedingungen

1 Geltungsumfang

1.1) Die nachfolgenden allgemeinen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen gelten für die Teilnahme an dem über die Internetseite www.affiliflare.de betrieben Affiliate-Netzwerk und die dort bereitgestellten Funktionen sowie für alle Rechtsbeziehungen zwischen Affiliflare GmbH, Finkenweg 4, 90614 Ammerndorf (Affiliflare) mit registrierten Nutzern.

1.2) Die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten ferner für Werbepartner, die als registrierte Nutzer über die Funktionen von www.affiliflare.de eine Werbepartnerschaft untereinander begründen.

2 Leistungsbeschreibung

2.1) Affiliflare ist ein Onlinemarktplatz für Anbieter von Werbeflächen auf Internet-, Blog- und sonstigen über das Internet öffentlich abrufbaren Seiten sowie für deren potentielle Kunden, die auf den zur Verfügung gestellten Werbeflächen eigene Werbemittel schalten möchten. Die auf www.affiliflare.de registrierten Nutzer haben die Möglichkeit über die bereitgestellten Funktionen technisch einfach, schnell und günstig eine Werbepartnerschaft zu begründen, in der ein Betreiber einer Werbekampagne (Vendor oder Advertiser) auf Werbeflächen eines Partners (Affiliate oder Publisher) eigene Werbemittel (z. B. Banner) nach zuvor festgelegten Konditionen schaltet.

2.2) Die vertraglichen Leistungen von Affiliflare umfassen die Bereitstellung des Netzwerks sowie der technischen und organisatorischen Leistungen für die Erstellung von Werbekampagnen, der Begründung und Durchführung von Werbepartnerschaften zwischen den Werbepartnern, einschließlich der Dokumentation und Abrechnung von provisionsauslösenden Ereignissen (conversions) gegenüber den Werbepartnern.

2.3) Affiliflare schuldet über Ziffer 2.2) keine weiteren Leistungen, insbesondere weder die Begründung einer Werbepartnerschaft als solches, noch den Eintritt eines von den Werbepartnern erwarteten Umsatzerfolgs. Affiliflare schuldet insbesondere nicht:

2.3.1) die Überprüfung von Angaben der Werbepartner, die diese im Rahmen der Anbahnung oder Begründung einer Werbepartnerschaft erteilen.

2.3.2) die Freiheit von zur veröffentlichten bestimmten Werbematerialien von Drittrechte, insbesondere von Marken-, Kennzeichen- und/oder Namensrechten Dritter sowie Urheberrechten oder dass der Vendor über alle für die geplante Durchführung einer Werbekampagne erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt.

2.3.3) das ordnungsgemäße Zustandekommen von provisionsauslösenden Ereignissen, es sei denn, dass dies in der Einflusssphäre von Affiliflare liegt.

2.3.4) dass der Affiliate Werbemittel ausschließlich auf den vereinbarten Werbeflächen veröffentlicht.

2.3.5) dass die vom Affiliate bereitgestellten Werbeflächen frei von Rechten Dritter sind, insbesondere nicht fremde Kennzeichenrechte verletzen und über alle für die geplante Durchführung einer Werbekampagne erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt.

3 Mitgliedskonto, Nutzungsvertrag

3.1) Die Nutzung der von Affiliflare bereitgestellten Funktionen setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung zu diesen allgemeinen Nutzungsbestimmungen. Mit der Anmeldung kommt zwischen Affiliflare und dem Mitglied ein Nutzungsvertrag zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

3.2) Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht anmelden. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren.

3.3) Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, Affiliflare umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde.

3.4) Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet das Mitglied nicht.

3.5) Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

3.6) Affiliflare behält sich das Recht vor, Mitgliedskonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.

3.7) Affiliflare behält sich vor, die von einem registrierten Mitglied eingestellten Inhalte vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen, wenn sich Hinweise ergeben, die den Verdacht begründen, dass der Inhalt mit geltendem Recht unvereinbar oder fremde Kennzeichen- und sonstige Schutzrechte oder fremdes Urheberrecht verletzt. Affiliflare wird für diesen Fall, den Inhaber des betreffenden Mitgliedskontos über die Aussetzung oder Sperrung der Veröffentlichung des Inhalts informieren und diesem Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Ein Anspruch auf Wiederveröffentlichung besteht dabei nur, wenn dieser zweifelsfrei nachweist, dass eine Rechtsverletzung nicht bestehen kann.

4 Begründung und Ablauf der Werbepartnerschaft

4.1) Die Registrierung bei Affiliflare begründet keinen Rechtsanspruch gegenüber Affiliflare bzw. Werbepartnern auf Teilnahme an einem Partnerprogramm.

4.2) Der Vendor kann sich über sein Mitgliedskonto bei Affiliflare für eine Werbepartnerschaft mit einem Affiliate bewerben. Hierzu legt er in seinem Mitgliedskonto eine geplante Werbekampagne an, beschreibt Vorgaben für die Werbepartnerschaft und legt das Werbebudget und den maximalen Preis für eine conversion fest. Der Vendor übermittelt ferner die zur Veröffentlichung bestimmten Werbemittel (z. B. Banner, Video, etc.). Affiliflare legt auf Grundlage der Vorgaben und der übermittelten Materialien eine Werbekampagne an und stimmt ggf. weitere Einzelheiten der Kampagne mit dem Vendor ab. Dies betrifft insbesondere auch Einzelheiten zu den provisionsauslösenden Ereignissen.

4.3) Nach abschließender Abstimmung mit dem Vendor, legt Affiliflare die Kampagne dem Vendor zur Freigabe vor. Mit Freigabe der Kampagne durch den Vendor kommt der Werbevertrag zwischen dem Interessenten / Vendor und Affiliflare zustande. Mit Zustandekommen des Vertrages entsteht der Vergütungsanspruch von Affliflare gemäß Ziffer 11. Kommt ein Werbevertrag zustande, ist der Vendor verpflichtet, das festgelegte Werbebudget sowie die fällige Einrichtungsgebühr im Voraus an Affiliflare zu überweisen. Das Werbebudget wird in seinem Mitgliedskonto ausgewiesen. Nach vollständigem Zahlungseingang schaltet Affiliflare die Werbekampagne des Vendors zur Veröffentlichung auf der Plattform von Affiliflare frei. Erst mit der Freischaltung der Werbekampagne erscheint die Kampagne auf der Plattform von Affiliflare und könne sich Affiliate für eine Werbepartnerschaft mit dem Vendor bewerben.

4.4) Die Werbepartnerschaft kommt zustande, in dem sich der Affiliate mit einer Werbefläche für eine veröffentlichte Werbekampagne des Vendors bewirbt. Hierzu zeigt der Affiliate die Bewerbung über sein Mitgliedskonto gegenüber Affiliflare an. Mit der Anzeige der gibt der Affiliate ein Angebot auf Abschluss einer Werbepartnerschaft Die Werbepartnerschaft kommt zustande, wenn der Vendor die Annahme erklärt.

4.5) Nach Zustandekommen der Werbepartnerschaft übermittelt Affiliflare dem Affiliate einen Steuercode, den dieser in seine Internetseite einbinden muss. Mit der Freischaltung der Werbepartnerschaft erscheint auf der Werbefläche die Werbeanzeige.

4.6) Affiliflare behält sich vor, Werbepartner von der Teilnahme an einem Partnerprogramm ohne Vorankündigung auszuschließen oder zeitweise auszusetzen, wenn begründete Anhaltspunkte vorliegend, dass ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten oder der Verdacht des Missbrauchs vorliegt. Affiliflare wird den Werbepartner umgehend über die Aussetzung oder den Ausschluss informieren.

4.7) Affiliflare sichert zu, conversions ordnungsgemäß zu protokollieren. Die Protokollierung erfolgt automatisch im Rahmen der technischen Möglichkeiten zur automatisierten Erfassung von entgeltauslösenden Ereignissen über sog. Cookies.

4.8) Generierte und noch nicht abgerechnete Conversions gelten als schwebend.

5 Entstehung, Abrechnung und Auszahlung von Provisionsansprüchen

5.1) Der Provisionsanspruch des Affiliates entsteht nur, wenn und soweit das provisionsauslösende Ereignis ordnungsgemäß protokolliert werden kann, das entgeltauslösende Ergebnis nicht unter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder durch Missbrauch zustande gekommen ist und nicht nachträglich rückabgewickelt wird. Ist eine ordnungsgemäße Protokollierung nicht möglich, entsteht der Entgeltanspruch nur, wenn und soweit das entgeltauslösende Ereignisse anderweitig ermittelt werden kann.

5.2) Affiliflare rechnet Werbepartnerschaften bezogen auf den laufenden Kalendermonat spätestens zum 15. des übernächsten Kalendermonats.

5.3) Die sich aus der Abrechnung ergebenden Zahlungsansprüche werden innerhalb von 14 Tagen nach dem Abrechnungsdatum zu Zahlung fällig.

6 Pflichten des Vendors

6.1) Der Vendor ist für die Gestaltung des Werbemittels selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Dokumentation der entgeltauslösenden Ereignisse in seinem Einflussbereich sicherzustellen, insbesondere nicht durch technische Mittel und Methoden zu unterbinden.

6.2) Der Vendor versichert gegenüber Affiliflare und dem Affiliate, dass die von ihm bereitgestellten Werbemittel frei von Rechten Dritter sind, insbesondere nicht fremde Kennzeichenrechte verletzen und er über alle für die geplante Durchführung der Werbekampagne erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt.

6.3) Der Betreiber der Werbekampagne stellt Affiliflare und den Werbepartner von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen sowie allen Kosten frei, die dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen Affiliflare oder den Werbepartner geltend gemacht wird, demzufolge die bereitgestellten Werbemittel gegen geltendes Recht oder fremde Kennzeichen oder Schutzrechte, einschließlich fremde Urheberrechte verstößt.

7 Pflichten des Affiliates

7.1) Der Betreiber der Werbeflächenkampagne gewährleistet, dass nur solche Werbeflächen angeboten werden, deren Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Affiliflare ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbeflächen auf seine Inhalte hin zu untersuchen und gegebenenfalls aus einem Werbeprogramm vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen.

7.2) Der Affliate gewährleistet, dass er keine Daten speichert oder auf solche weiterleitet, die die technische Infrastruktur und Betriebsabläufe von Affiliflare beeinträchtigen können.

7.3) Der Affiliate ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Dokumentation der entgeltauslösenden Ereignisse in seinem Einflussbereich sicherzustellen, insbesondere nicht durch technische Mittel und Methoden zu unterbinden, wie zum Beispiel Referrer-Signale zu unterdrücken.

7.4) Der Affiliate stellt sicher, dass er keine Mittel oder Methoden einsetzt, die die Anzahl der entgeltauslösenden Ereignisse künstlich erhöhen oder verringern, insbesondere durch den Einsatz von technischen Vorrichtungen oder durch direkte oder indirekte Einflussnahme auf Dritte, um diese zu veranlassen, entgeltauslösende Handlungen vorzunehmen. Verbotene Maßnahmen sind insbesondere der Einsatz von sog. Tippfehler-Domains und Techniken zur Auslösung von Provisionsereignissen oder deren Simulation, z. B. durch Vorspiegelung falscher Identitäten oder automatischem Auslösung von Ereignissen (Klick-Cookies).

7.5) Der Vendor darf Werbemittel ausschließlich auf Websites oder sonstigen Werbeflächen eingesetzt werden, die von Affiliflare und dem Werbepartner freigegeben sind.

7.6) Der Affiliate wird in Medien, in denen Werbeflächen zu Verfügung gestellt werden, keine grundlegenden Veränderungen am Inhalt, Design und Charakter vornehmen, wenn dies ersichtlich den wirtschaftlichen Interessen des Werbepartners zuwiderläuft. Der Affiliate wird keine technischen Maßnahmen ergreifen, die seinen Pflichten gegenüber dem Werbepartner im Widerspruch stehen, insbesondere solche, die der Exklusivität der Werbekampagne zuwiderlaufen (Bannerrotation).

7.7) Der Affiliate versichert gegenüber Affiliflare und dem Werbepartner zu, dass die von ihm bereitgestellten Werbeflächen frei von Rechten Dritter sind, insbesondere nicht fremde Kennzeichenrechte verletzen und er über alle für die geplante Durchführung einer Werbekampagne erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt.

7.8) Der Affiliate stellt Affiliflare und den Werbepartner von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen sowie allen Kosten frei, die dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen Affiliflare oder den Werbepartner geltend gemacht wird, demzufolge die bereitgestellten Werbeflächen gegen geltendes Recht oder fremde Kennzeichen oder Schutzrechte, einschließlich fremde Urheberrechte verstoßen.

8 Vollmacht

Die Werbepartner ermächtigen Affiliflare mit Abschluss eines Werbevertrages unwiderruflich für den Zeitraum der laufenden Werbekampagne, alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und Rechtshandlungen mit Wirkung für und gegen Werbepartner vorzunehmen, die für eine ordnungsgemäße Abrechnung der Werbekampagne erforderlich sind.

9 Vergütung für Affliflare

9.1) Affiliflare erhält vom Vendor für die Einrichtung der Werbekampagne eine Einrichtungsgebühr. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt diese 20,00 EUR an.

9.2) Affiliflare erhält vom Vendor für die abgerechnete Conversions eine erfolgsabhängige Provision. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt diese 15 Prozent bezogen auf den abgerechneten Verbrauch des Werbebudgets.

9.3) Wenn und soweit das Mitgliedskonto des Vendors eine hinreichende Deckung aufweist, verrechnet Affiliflare die Vergütung gemäß Ziffer 9.1) und 9.2) mit dem Guthaben. Weist das Konto keine hinreichende Deckung auf, ist der Vendor zur Einzahlung verpflichtet. Der Zahlungsanspruch ist spätestens 14 Tage nach dem Abrechnungsdatum zur Zahlung fällig.

9.4) Alle Preiseangaben verstehen sich als Nettobeträge, zuzügliche der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

10 Referenzwerbung

Die Werbepartner räumen Affiliflare das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, den Namen und Unternehmenskennzeichen zum Zwecke der Werbung als Referenz von Affiliflare zu veröffentlichen.

11 Haftung

11.1) Affiliflare haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft unbeschränkt.

11.2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Affiliflare im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn Affiliflare durch leichte Fahrlässigkeit in Leistungsverzug gerät, Unmöglichkeit vorliegt oder eine wesentliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, mit Ausnahme einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12 Kündigung der Mitgliedschaft

12.1) Die Mitgliedschaft bei Affiliflare kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden. Eine Kündigung während einer laufenden Werbepartnerschaft ist jedoch ausgeschlossen. Wird die Kündigung während einer laufenden Werbepartnerschaft erklärt, wird das gekündigte Rechtsverhältnis erst mit Beendigung der Werbepartnerschaft beendet.

12.2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

12.3) Die Kündigung erfolgt durch Löschen bzw. Deaktivieren des Kundenkontos bei Affiliflare.

13 Sonstige Bestimmungen

13.3) Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Affiliflare.